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Arbeiten in NL » Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Im Falle der  Arbeitslosigkeit, erhalten Sie als Grenzgänger - gemäβ EU-Verordnung - Ihr Arbeitslosengeld von Ihrem Wohnland. Das bedeutet, dass Sie Arbeitslosengeld nach deutschem Recht erhalten. Über eine Bescheinigung PD-U1, die Sie bei der Betriebsvereinigung (UWV) erhalten, werden die niederländischen Beitragszeiten vom deutschen Arbeitsamt so berücksichtigt, als ob es deutsche Zeiten wären. Der Bezug von deutschem Arbeitslosengeld, gewährt Ihnen somit wieder deutschen Kranken- und Rentenversicherungsschutz.

Hier beantragen Sie die PDU1 Bescheinigung