Rentenversicherung (pensioen)
Sie zahlen Ihre Rentenversicherungsbeiträge in den Niederlanden. Somit bauen Sie Ansprüche auf einer niederländische Rente auf. In den Niederlanden unterscheidet man grundsätzlich zwei Rentenarten. Eine sogenannte Staatsrente oder Einwohnerrente (AOW) und daneben die sog. Betriebsrente. Jeder Grenzgänger baut durch seiner Beschäftigung in den Niederlanden pro Jahr 2% Anspruch auf die Einwohnerrente (AOW) auf. Darüber hinaus müssen Sie Ihren niederländischen Arbeitgeber fragen, inwieweit der Aufbau einer Betriebsrente tarifvertraglich geregelt ist. Sie werden somit im Rentenalter 2 Renten beziehen; eine deutsche Rente über Ihre aufgebauten Beitragsjahre und eine niederländische Rente.
Informationen über die genaue Rentenhöhe erhalten Sie hier

